Gemeinsam stark gegen sexuelle Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz
Gegen sexualisierte Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz vorzugehen, ist eine dringende Notwendigkeit für Arbeitnehmende und eine Pflicht für Arbeitgebende. Mitarbeitende haben ein Recht auf ein gewaltfreies und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld – ein Muss für jede Unternehmenskultur, die sich Inklusion und Diversität verpflichtet.
Effektive Maßnahmen gegen sexualisierte Belästigung
Diskriminierungsfreiheit ist ein Gewinn für alle. Ein diskriminierungsfreier Arbeitsplatz steigert die Mitarbeitendenzufriedenheit, fördert Inklusion und trägt maßgeblich zur Produktivität sowie zum langfristigen Erfolg des Unternehmens bei.
Ein Gewinn für alle
Eine diskriminierungsfreie Unternehmenskultur wirkt sich nachhaltig positiv auf die Gesundheit, Motivation und Leistung der Mitarbeitenden und das Unternehmensimage aus und fördert Inklusion. Ein diskriminierungsfreier Arbeitsplatz trägt maßgeblich zur Produktivität und zum langfristigen Erfolg des Unternehmens bei. Und schafft einen wertvollen Wettbewerbsvorteil bei der Mitarbeitendenbindung, der Rekrutierung von Fachkräften und der Gewinnung von Kund:innen.
Fürsorgepflicht von Arbeitgebenden
Arbeitgebende tragen die Verantwortung, Maßnahmen zur Sensibilisierung, Prävention und Unterstützung der Betroffenen von sexualisierter Belästigung zu implementieren.
Sexualisierte Belästigung zu erkennen, braucht Bewusstsein, Zivilcourage und Strukturen, die darauf ausgelegt sind, Diskriminierung und Machtmissbrauch abzubauen, entgegenzuwirken und gezielt zu begegnen.
Für ein respektvolles und gleichberechtigtes Verhalten, das die Würde und Integrität aller Beteiligten respektiert.
Ziel sollte eine Unternehmenskultur und ein Arbeitsplatz sein, der frei von diskriminierendem, herabwürdigendem und einschüchterndem Verhalten ist. Ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle wohl fühlen und auf ihre Arbeit konzentrieren können.
Mit dem Drei-Stufen-Ansatz effektiv sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz abbauen
I. Sensibilisierung für Arbeitgebende und Personalverantwortliche:
Workshop zur Themensensibilisierung, Bewusstseinsbildung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen, Kennenlernen von Best practice Organisationen
II. Organisationsentwicklung hin zu einem diskriminierungsfreien Arbeitsplatz
Ist-Analyse des Umgangs mit/der Präventionsmaßnahmen von sexualisierter Belästigung, von Reportingprozessen. Analyse der Unternehmenskultur, bestehender Hierarchien.
III. Empowerment & Aufklärung
Schulungen für Mitarbeitende und Empowerment Training für Betroffene: Erkennen, Entgegenwirken und Melden sexualisierter Belästigung sowie Aufklären über rechtliche Rahmenbedingungen, interne Regelungen (wie Code of Conduct, Ethikrichtlinien) und Anlaufstellen.
Gern erstelle ich Ihnen ein auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenes Workshopkonzept bzw. Schulungen zum Thema.
Hier Beratungstermin vereinbaren unter mail@claudia-wagner.com !
Was bedeutet sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz?
Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz kann sich niemand leisten
Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz, ist ein weit verbreitetes gesellschaftliches Phänomen und leider immer noch allgegenwärtige und inakzeptable Realität. Es wird verstärkt durch hierarchische Strukturen und patriarchale Dynamiken, die eine Atmosphäre der Macht-Ungleichheit schaffen.
Sexualisierte Belästigung trifft besonders Frauen und LGBTQIA-Personen. Arbeiten diese dazu noch in den Branchen Gesundheitswesen, Unternehmensberatung, Dienstleistung, Handwerk oder Medien und Film – sind Mitarbeitende überproportional von sexueller Belästigung und Sexismus betroffen.
Betroffene von sexualisierter Belästigung oft allein mit ihrem Problem
Unangemessene Blicke und Gesten, sexuell konnotierte Sprüche bis hin zu sexueller Nötigung gehören zur traurigen Realität – im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz. Die Folgen für die Betroffenen variieren: Viele empfinden eher Scham als Wut. Ängste, sowohl vor dem Verlassen des Hauses als auch vor der Arbeit, wo die Belästigung stattfindet, gehören zu den typischen Auswirkungen. Viele lassen sich bei anhaltender sexualisierter Belästigung krank schreiben, um auf diese Weise der Situation zu entkommen. Depressionen und sozialer Rückzug sind keine Ausnahme, auch nicht der Verlust des Arbeitsplatzes, da viele die Kündigung als einzigen Ausweg sehen.
Für Betroffene von sexualisierter Gewalt biete ich auch Einzelsprechstunden an – im Rahmen Ihres Angebots zur betrieblichen Gesundheitsfürsorge oder individuell in meiner Praxis.
Rechtliche Regelungen zu sexualisierter Belästigung
Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfasst sexualisierte Belästigung unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Dies beinhaltet sexuelle Handlungen, Berührungen, Bemerkungen und das Zeigen von pornographischem Material.
- Anzügliche Gesten und Blicke
- Herabwürdigungen aufgrund des Geschlechts
- Kontext unangemessene Anmachsprüche und/oder Einladungen zu sexuellen Handlungen.
- unerwünschtes Versenden oder Anbringen pornographischer Bilder und Texte
Sexuelle Belästigung ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in § 3 Abs. 4 definiert als:
„(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und
sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
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Ich bin Unterzeichnerin der Initiative gemeinsam-gegen-sexismus. Mehr Informationen finden Sie hier!