AGB Trainings und Seminare
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Trainings und Seminare“ gelten für alle Verträge für firmeninterne Trainings/Seminare und individuell für Auftraggebende konzipierte Seminare & Trainings, die Claudia Wagner – im Folgenden auch als „Trainerin/Seminarleitung“ bezeichnet – mit ihren Vertragspartner:innen – im Folgenden „Auftraggebende/Auftragger:in/Auftraggeber/Auftraggeberin“ genannt – für Trainings und Seminare abschließt.
1. Gestaltung des Auftrags
1.1 Die Trainerin/Seminarleitung erbringt die im Trainings- bzw. Seminarvertrag/Angebot beschriebene Dienstleistung. Sie führ ihre Tätigkeit frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit Auftraggebenden wird dadurch nicht begründet.
1.2 Die Trainerin/Seminarleitung ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeitende zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner:innen unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.4 Der/die Auftraggeber:in ist berechtigt, den Trainings-/Seminarauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bzw. Verschiebung bis zu acht Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für Auftraggebende kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 40 % des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher berechnet Claudia Wagner 60%. Ab 2 Wochen vor Seminar- /Trainingsbeginn fallen 80 %, ab 8 Tage vor geplantem Beginn 95% des Honorars an. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei Claudia Wagner. Claudia Wagner bittet um Verständnis, dass Stornierungen und Verschiebungen nach erfolgtem Auftrag in jedem Falle Kosten für Auftraggebende verursachen – unabhängig vom Grund der Absage. Empfohlen wird der Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung.
1.5 Ist die Trainerin/Seminarleitung wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings /Seminars verhindert, teilt sie dies den Auftraggebenden unverzüglich mit. Die Vertragspartner:innen werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggebende berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen. In diesem Fall erhält die Trainerin/Seminarleitung eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.
1.6. Das vereinbarte Honorar gilt für die im Angebot aufgeführten Leistungen und für die in der Beschreibung aufgeführte maximale Teilnehmerzahl.
2. Trainingsmaterialien und Urheberrechte
2.1 Die von der Trainerin/Seminarleitung bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht der Trainerin/Seminarleitung und bleiben ihr geistiges Eigentum. Sie stehen nur den Personen zur Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben und werden den Trainingsteilnehmenden ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Die Auftraggebenden und die Trainingsteilnehmenden sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verkaufen und in Trainings zu verwenden – auch nicht firmenintern. Nicht benötigte Materialien sind an die Trainerin/Seminarleitung zurückzugeben. Auftraggebende werden die am Training/Seminar Teilnehmenden in geeigneter Form verpflichten, die vorstehend beschriebenen Urheberrechte der Trainerin/Seminarleitung zu wahren. Die Trainerin/Seminarleitung wird Urheberrechte, die an den ihr vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für das Training/Seminar erforderlich oder vereinbart ist.
2.2 Die Trainerin/Seminarleitung sichert Auftraggebenden zu, dass die von ihr verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Sie stellt den Auftraggebenden von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der von der Trainerin/Seminarleitung bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
2.3 Auftraggebende sichern der Trainerin/Seminarleitung zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training/Seminar entgegenstehen.
Sie stellen der Trainerin/Seminarleitung von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von Auftraggebenden bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
3. Werbung
3.1 Auftraggebende:r und Trainerin/Seminarleitung sind berechtigt zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings/Seminars, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings/Seminars hinzuweisen.
3.2. Auftragende erklären sich damit einverstanden, dass sie von und auf claudia-wagner.com in schriftlicher und elektronischer Form als Referenzkund:innen mit dem Firmennamen genannt werden dürfen. Auf speziellen Wunsch können sie dem mit einfacher E-Mail widersprechen und eine sofortige Entfernung der Referenzkund:innen-Nennung verlangen.
3.3. Soweit nicht anders vereinbart, informiert Claudia Wagner die Vertragspartner:innen zukünftig per Post, E-Mail oder telefonisch über ihre Seminarveranstaltungen. Die Vertragspartner:innen können ihre Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen.
4. Honorar und Kostenerstattung
Honorare und Kostenerstattungen sind sofern nicht anders vereinbart innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggebenden von der Trainerin/Seminarleitung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Reise- und Aufenthaltskosten
Die/der Auftraggebende übernimmt zusätzlich zum Honorar folgende Spesen für Claudia Wagner oder ihre Mitarbeitenden: Die effektiven Reise- und Aufenthaltskosten ab Vorabend bis Ende der Veranstaltung oder bis zum nächsten Tag, wenn eine Abreise nach Seminarende nicht mehr möglich oder zumutbar ist, Flugkosten/Economy Flex Class, Shuttlekosten (Taxi; wenn nötig Mietwagen (inkl. Benzin und Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung) bzw. bei Anreise mit dem eigenen PKW ein Kilometergeld in Höhe von 0,59 Euro pro km, Parkgebühren, Unterkunft im Einzelzimmer/Verpflegung im Hotel oder wenn ohne Verpflegung ein Spesensatz von 60 EUR/Tag). Als Ausgangspunkt der Reise gilt der Wohnort der Trainerin/Seminarleitung. An- und Abreisezeiten sind bis zu 2 Stunden je Richtung im Preis enthalten. Einen größeren Zeitaufwand wird nach Absprache separat berechnet.
6. Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit Auftraggebenden wird die Trainerin/Seminarleitung nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
7. Haftung
Claudia Wagner haftet nicht für Unfälle und sonstige Schäden während der Trainings/ Seminare und nicht auf dem Wege nach und von der Veranstaltungsstätte. Claudia Wagner übernimmt ferner keine Haftung für Diebstähle jeglicher Art. Die Haftung von Claudia Wagner, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Die Vertragspartner:innen und alle beauftragten Trainer:innen/Seminarleitungen werden die personenbezogenen, betrieblichen und wirtschaftlichen Daten, die ihnen durch das vereinbarte Training/Seminar bekannt werden sowie die Einzelheiten dieses Vertrags vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
8.2. Claudia Wagner oder benannte Trainer:innen werden auch keine Auskünfte über das Verhalten oder die Fortschritte einzelner Teilnehmer:innen erteilen.
8.3. Material, welches den am Seminar-/Training Teilnehmenden anlässlich der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, darf ohne schriftliche Genehmigung von Claudia Wagner in keiner Weise vervielfältigt werden.
8.4. Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden die relevanten Daten der Auftraggebenden und Teilnehmenden wie auch möglicher Dozent:innen in den EDV-Anlagen verarbeitet, wobei die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
9. Scientology-Klausel
Die Trainerin/Seminarleitung versichert, dass weder sie noch ihre Mitarbeitenden, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.
10. Schlussklauseln
10.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
10.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart. Diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt Claudia Wagner nur an, wenn sie diesen zuvor schriftlich zugestimmt hat.
10.3 Sollten Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Das gleiche gilt auch für Lücken. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahekommt.
10.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz der Trainerin/Seminarleitung.
10.5 Mit der Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
Systemische Privatpraxis Claudia Wagner
Berlin, Bundesrepublik Deutschland
Stand: 10.05.2024